Pflegende Angehörige erhalten Verfassungsrang – wir pflegen e.V. begrüßt Verfassungsänderung in Schleswig-Holstein

Kiel, 9. Oktober 2025 – Der Landtag von Schleswig-Holstein hat heute die Ergänzung des Artikels 8 der Landesverfassung beschlossen. Künftig heißt es dort: „Das Land schützt die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger. Es fördert eine Versorgung, die allen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht.“

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vdek und „wir pflegen Schleswig-Holstein e. V.“ fordern Stärkung der pflegenden Angehörigen

Innerhalb von zehn Jahren hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen in Schleswig-Holstein mehr als verdoppelt. Laut der amtlichen Pflegestatistik waren Ende 2023 mehr als 175.000 Menschen in Schleswig-Holstein pflegebedürftig, d.…

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