Pflegende Angehörige erhalten Verfassungsrang – wir pflegen e.V. begrüßt Verfassungsänderung in Schleswig-Holstein
Kiel, 9. Oktober 2025 – Der Landtag von Schleswig-Holstein hat heute die Ergänzung des Artikels 8 der Landesverfassung beschlossen. Künftig heißt es dort: „Das Land schützt die Rechte und Interessen pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger. Es fördert eine Versorgung, die allen Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht.“